Beitragsordnung des MFC Halle / Oppin e.V.

Zur Sicherung der Arbeitsfähigkeit des Modellflugclub Halle / Oppin e. V. werden für eine Mitgliedschaft nachfolgende Beiträge und Zahlungen erforderlich:

Die Beiträge für den MFC sind bis zu 31.03. des laufenden Jahres fällig und sind in erster Linie von den Mitgliedern auf dasVereinskonto zu überweisen. Am Termin der Jahreshauptversammlung ist eine Bareinzahlung möglich.

Alle Beiträge für die Mitgliedschaft im DMFV, die über den Verein abgerechnet werden müssen, werden bis zum 20.01. des laufenden Jahres fällig und sind termingerecht zu überweisen.

Der Beitrag für die Probemitgliedschaft wird mit der Unterzeichnung der Aufnahmeunterlagen fällig. Im Falle, dass der Antragsteller nach der Probezeit die Vollmitgliedschaft nicht erhält oder dies erklärt, erfolgt keine Rückzahlung des geleistete Mitgliedsbeitrages.

Die Aufnahmegebühr in Höhe von 125,00 € wird mit Beginn der Probemitgliedschaft fällig. Falls eine Vollmitgliedschaft nicht zustande kommen sollte, erfolgt die Rückzahlung der Aufnahmegebühr in voller Höhe. Nach dem Erreichen der Vollmitgliedschaft wird die Aufnahmegebühr von 125,00 € nicht mehr erstattet.

Bei der Erfassung und Abrechnung des Beitrages für eine Tagesmitgliedschaft von Gastfliegern ist zur Einhaltung der gesetzlichen Regelungen ohne Abstrich auf der Basis der Festlegungen in der Modellflugordnung zu verfahren. Für Gastflieger aus befreundeten Vereinen entfällt der Beitrag für die Tagesmitgliedschaft.

Die Fälligkeitstermine für die Überweisung / Barzahlung sind verbindlich. Gültig ist dabei die Buchung auf das Konto des MFC Halle / Oppin e. V.

Beschlossen in der Mitgliederversammlung am 25. Januar 2014

gez. Scherbel

Vorsitzender / Versammlungsleiter

Kontodaten können nach der Anmeldung im internen Bereich eingesehen werden.