Ordnung für die Benutzung des Modellfluggeländes

Der Modellflugplatz des MFC Halle/Oppin wurde geschaffen, um den Mitgliedern des Vereins und Gastfliegern die Möglichkeit zu geben, unter Berücksichtigung der Bedingungen am Verkehrslandeplatz Halle /Oppin, den Modellflug betreiben zu können.

Für den Erhalt unseres Modellfluggeländes und die Gewährleistung von hoher Sicherheit und Ordnung ist diese Modellflugordnung (MFO)  Richtschnur für den Modellflugbetrieb und dem Aufenthalt  im Bereich der Anlage.

1.  Allgemeine Hinweise

  • Der Modellflugplatz befindet sich auf der Nordseite des Verkehrslandeplatzes Halle / Oppin in unmittelbarer Nachbarschaft des Ortsteiles Wurp der Gemeinde Brachstedt. Aus dieser Lage ergibt sich eine Reihe von Forderungen, die Flugbetrieb und Aufenthalt auf dem Modellfluggelände prägen. Die Einhaltung der Festlegungen der Flugplatzbenutzungsordnung der FPG Halle/Oppin mbH ist eine wichtige Voraussetzung für den Modellflugbetrieb.
  • Die Zufahrt zum Modellfluggelände erfolgt ausschließlich über den Ortsteil Wurp. Eine Überquerung des Platzes bzw. die Anfahrt des MFP über den Flugplatz ist nicht gestattet. Die Zufahrt über das Flugplatzgelände ist nur Mitarbeitern der FPG, bzw. gemeinsam mit den Mitarbeitern der Flugplatzgesellschaft gestattet.
  • Die Fahrzeuge sind auf den dafür vorgesehenen Abstellflächen zu parken. Nach Abschluss des Flugbetriebes ist die Schranke an der Zufahrt zu verschließen.
  • Aufgrund einer, den MFP tangierenden, Hochdruckgasleitung ist es untersagt offenes Feuer anzulegen.
  • Das Grillen ist  nur auf dem vorbereiteten Grillplatz gestattet.
  • An Sonn- und Feiertagen ist aufgrund der Nähe zur Ortslage Wurp die Lärmemission in der Zeit von 13.00 bis 14.30 Uhr und nach 20.00 Uhr auf ein Minimum zu reduzieren. Besondere Aufmerksamkeit und Rücksichtnahme tragen so unmittelbar dazu bei, die derzeitigen Nutzungsbedingungen für unseren MFP zu erhalten und einen Beitrag für den Umweltschutz zu leisten. Weitergehende Einschränkungen gibt es z. Zt. nicht. Ausgenommen aus dieser Regelung ist der Betrieb von Modellen mit Elektroantrieb.
  • Es ist mit geeigneten Schalldämpfern dafür Sorge zu tragen, dass die gesetzlichen Reglungen in Hinsicht der zulässigen Lärmemission (max. 84 db) von Modellflugzeugen gesichert werden. Für die Einhaltung dieser Forderung trägt der Nutzer der Anlage (Pilot) die volle Verantwortung. Für die Überprüfung der Modelle stehen entsprechende Messmittel zur Verfügung. Bei Überschreitung des db – Wertes ist der Flugbetrieb nicht gestattet und muss abgebrochen werden.
  • Für die Sicherung der Ersten Hilfe bei Unfällen, ist in der Hütte ein Sanitätskasten deponiert. Es besteht die Pflicht der Ersten Hilfe für alle Mitglieder. Über die bestehende Funkverbindung mit der Luftaufsicht kann im Notfall schnelle Hilfe angefordert werden. Hier erfolgt auch die Einschaltung des Rettungsdienstes.   
  • Ordnung und Sauberkeit auf dem Gelände des MFP Ist eine zwingende Voraussetzung für einen sicheren und erlebnisreichen Modellflugbetrieb für alle Mitglieder und Gäste. Jedes Mitglied kann dazu seinen Beitrag leisten.

2.  Durchführung des Modellflugbetriebes

Aufgrund der Lage des MFP ist die Aufnahme des Flugbetriebes erst dann möglich, wenn die Anmeldung bei der Luftaufsicht (Tower) erfolgt ist und das Funkgerät in Empfang genommen wurde. Die Anweisungen der Luftaufsicht sind unbedingt zu befolgen. Während des gesamten Modellflugbetriebes, ist Funkverbindung zur Luftaufsicht zu sichern (Einstellung Kanal 1 – ohne Segelflugbetrieb). Bei Segelflugbetrieb ist Kanal 2 am Funkgerät einzustellen damit ist auch eine Verbindung zum Startstellenleiter bei Segelflugbetrieb realisiert. In diesem Zeitraum ist der Startstellenleiter für den Modellflug weisungsberechtigt.

Der Flugbetrieb auf dem MFP erfordert verantwortungsbewusstes Handeln eines jeden Teilnehmers am Modellflugbetrieb. Es gilt nachfolgende Hinweise zu beachten:

  • Die Aufstiegshöhe ist auf dem MFP mit 100 Meter begrenzt. Nach Rücksprachen mit der Luftaufsicht und Genehmigung kann Flugbetrieb bis in eine Höhe von 200 m erfolgen. Er ist nur dann erlaubt, wenn kein Segelflugbetrieb und ein zweiter Pilot  vor Ort anwesend sind. Der Flugbetrieb mit freifliegenden Modellen und Drachen ist nicht erlaubt. Jeglicher Betrieb Modellflugbetrieb unter FPV – Bedingungen ist nicht gestattet.
  • Der Flugbetrieb mit mehr als drei Flugmodellen gleichzeitig ist nur dann gestattet, wenn vorher ein Modellflugleiter, bestimmt wurde. Dieser ist allen Modellfliegern, die am Platz aktiv sind, weisungsberechtigt.
  • Jeder am Flugbetrieb teilnehmende Pilot muss Inhaber einer gültigen Modellflug-Haftpflichtversicherung sein. Dabei muss zwingend auf eine angemessene Deckungssumme und auf das maximal mögliche Abfluggewicht geachtet werden.
  • Auf der Basis der Luftfahrtgesetzgebung und den daraus resultierenden Bestimmungen für den Modellflug  ist Modellfliegern ohne Kenntnisnachweis des DMFV oder einer anderen Prüfstelle untersagt, Einzelflugbetrieb auf dem MFP zu betreiben. Es wird angestrebt, dass alle Mitglieder des MFC den Kenntnisnachweis in der Perspektive ablegen.
  • Mit dem Inkrafttreten der EU-Registrierungspflicht für Piloten von unbemannten Luftfahrzeugen ist der Modellflugbetrieb nur noch mit erfolgter Piloten-Registrierung zugelassen. Darüber hinaus ist jedes am Flugbetrieb teilnehmende Modell mit der entsprechenden e-ID zu kennzeichnen.
  • Vor Aufnahme des Flugbetriebes sind eine Sicherheitsüberprüfung von Fernsteueranlage und Modell auf  volle Funktionsfähigkeit zu sichern (u. a. richtige Drehrichtung der Servo´s / geladene Akkus in Sender und Modell).
  • Der selbständige Betrieb von Flugmodellen ist nur erfahrenen Modellfliegern gestattet. Modellfluganfänger dürfen den Flugbetrieb nurmit einem erfahrenen Modellflieger aufnehmen. Bei der Modellflugschulung, ist der Arbeit mit einer Lehrer/Schüleranlage der Vorzug zu geben.
  • Sender, die im 35 MHz – Bereich arbeiten dürfen nur dann in Betrieb genommen werden, wenn durch eine klare Frequenzabsprache sichergestellt ist, dass es zu keiner Doppelbelegung kommen kann. Die vorhandene Frequenztafel ist auch von Piloten mit 2,4 GHz – Anlage zu nutzen. Im 35 MHz – Band ist Doppelbelegung von Kanälen durch entsprechende Kontrolle auszuschließen.
  • Landungen sind mit dem Ruf „Landung“ anzukündigen. Motormodelle mit stehender Luftschraube werden mit dem Ruf „Notlandung“ angekündigt. Nach der Bergung des Modells, ist die Flugfläche auf dem kürzesten Wege zu verlassen. Während und unmittelbar nach Landungen sind tiefe Überflüge und erneute Landungen nicht gestattet. Das Überfliegen der Vorbereitungsräume, des Zuschauerraumes und der Parkflächen ist aus Gründen der Sicherheit grundsätzlich untersagt. Bei Nichtachtung dieser Festlegung kann der zeitweilige Ausschluss vom Modellflugbetrieb erfolgen.
  • Zwischen den, am Modellflugbetrieb teilnehmenden Personen, muss zu jeder Zeit eine klare Absprache untereinander gewährleistet sein. Vorzugsweise ist der Standort der Piloten in der Nähe des Schutznetzes.
  • Beobachtete Abstürze oder sich unkontrolliert entfernende Flugmodelle müssen laut und deutlich angekündigt werden. In jedem Falle sind diese Feststellungen im Flugbuch entsprechend zu dokumentieren.
  • Die Vorbereitung der Modelle für den Flug erfolgt aus Sicherheitsgründen im abgegrenzten  Vorbereitungsraum. Das Anlassen der Triebwerke ist in den Bereichen Abstell- Vorbereitungs- und Zuschauerraum nicht gestattet. Die notwendige Einlauf-, Probe- und Einstellläufe von Triebwerken sind im Bereich der Bauwagen /  Stromgenerator  durchzuführen.
  • Das Anlassen der Triebwerke für dem Flug hat unbedingt vor dem Sicherheitsnetz (Platzseite) zu erfolgen.
  • Siehe auch Skizze der Anlage!

Nehmen am Modellflugbetrieb Gastpiloten teil, sind sie vor Beginn des Flugbetriebes mit den Festlegungen der Modellflugplatz-Ordnung vertraut zu machen. Der Abschluss über eine Haftpflichtversicherung, entsprechend der Modellgröße, ist zu kontrollieren. Die Teilnahme am Flugbetrieb kann nur gestattet werden, wenn ein Kenntnisnachweis vorgelegt werden kann und eine Piloten-Registrierung erfolgt ist. Dazu ist jedes Vereinsmitglied berechtigt und verpflichtet. Unbekannte Gastpiloten haben ihre Befähigung zum Steuern von Modellflugzeugen nachzuweisen. Die Verantwortung trägt jenes Mitglied, das die Teilnahme des Gastfliegers am Modellflugbetrieb gestattet. Es hat weiterhin die Belehrung, die Eintragung im Flugbuch, sowie die Kassierung und Weiterleitung des Beitrages, entsprechend Anlage zur Satzung, zu sichern.

Die Einhaltung der Modellflugplatzordnung ist eine zwingende  Forderung für jedes Mitglied unseres Vereins und der Gäste auf dem Modellflugplatz. Sie dient der Einhaltung von Ordnung und Sicherheit, sowie der Freude und Entspannung  für alle Teilnehmer, Gäste und Zuschauer am Modellflugbetrieb.

Die geänderte Fassung der „Modellflugplatz-Ordnung“ tritt  am 21. März 2021  in Kraft.

Vorstand des MFC Halle/Oppin e.V.

Martin Hecker
Vorsitzender